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Valid from 01st July 2019 (in german only)

  1. Einmalige Aufnahmegebühr
    Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 50,00. Familienmitgliedern von aktiven Clubmitgliedern wird diese erlassen.
     
  2. Jahresbeitrag
    Der Jahresbeitrag beträgt € 65,00. Für Paare beträgt der Jahresbeitrag € 90,00. Paare bekommen nur ein Exemplar der Clubzeitschrift je Ausgabe.
     
  3. Beitrag bei Neueintritt
    Bei Neueintritt im laufenden Jahr ermäßigt sich der Beitrag quartalsmäßig um jeweils ein Viertel des Jahresbeitrages auf:
    € 48,75 (Paare € 67,50) für Beitritte vom 01.04. bis 30.06.
    € 32,50 (Paare € 45,00) für Beitritte vom 01.07. bis 30.09.
    € 16,25 (Paare € 22,50) für Beitritte vom 01.10. bis 31.12.
    Ab dem Folgejahr ist der Beitrag gemäß Nr. 2 in voller Höhe zu zahlen.
     
  4. Fälligkeit von Beiträgen und Aufnahmegebühr
    Die einmalige Aufnahmegebühr sowie/oder nur der (anteilige) Jahresbeitrag von Neumitgliedern sind unmittelbar nach Bestätigung über die erfolgte Aufnahme (Erhalt des Willkommensschreibens) in den Club zu entrichten. In den Folgejahren ist der Jahresbeitrag jeweils in voller Höhe zum 15. Januar fällig.
     
  5. Zahlungsweise
    In der Hauptversammlung vom 22. Mai 1994 wurde die Zahlungsweise "Beitragseinzug mittels Lastschrift" beschlossen. Die erforderlichen Vordrucke werden den Mitgliedern zur Verfügung gestellt bzw. sind in einfacher Ausfertigung Bestandteil dieser Beitragsordnung. Ausnahmsweise ist auch Zahlung per Scheck oder Überweisung zugelassen. Die Mitglieder werden aber auf den erhöhten Aufwand hingewiesen. Für die Erinnerung säumiger Zahler wird eine Gebühr von € 3,00 erhoben.
     
  6. Verzug und Nichteinlösung von Lastschriften
    Der Beitrag gilt mit der Einreichung der "Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift" bei Vorstand oder Kassenwart als bezahlt, bis nach erfolgter Belastung vom Kreditinstitut des Mitgliedes eine Rückgabe bekannt wird. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. Außerdem wird für die Bearbeitung eine Gebühr von € 3,00 erhoben.
     
  7. Inkrafttreten
    Die Beitragsordnung tritt am 20. Mai 2007 mit Wirkung vom 01. Januar 2008 in Kraft.
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